bloggen » 08/2007
punktpunktblog
Die Rache der Sprachpolizei
Aus aktuellem Anlaß will ich ein paar Sätze über die uns allen wohlbekannte Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio (DR) verlieren.
Wer in den letzten Tagen aufmerksam das Treiben im Netz beobachtet hat, der dürfte mitbekommen haben, was akademie.de passiert ist: Abmahnung: GEZ untersagt "GEZ-Gebühren", "PC-Gebühren" und "GEZ-Anmeldung".
Doch bevor ich darauf eingehen werde, will ich ein wenig über meine persönlichen Erfahrungen mit der
Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten berichten. Dem aufmerksamen Leser sollte nicht entgangen sein, daß ich mich zu den Öffentlich-Rechtlichen durchaus hingezogen fühle, woraus resultiert, daß ich diese auch zu unterstützen bereit bin. Doch auch meine Unterstützungsbereitschaft hat gewisse Grenzen, die zum Beispiel dann erreicht sind, wenn ich keinen Fernseher mehr besitze, aber dafür trotzdem Gebühren bezahlen soll. Doch alles der Reihe nach, dann wird auch der Zusammenhang mit Stockholm vielleicht klarer, den es zumindest indirekt gibt.
Da wir unsere
Wohngemeinschaft in Karlsruhe aufgelöst haben, habe ich natürlich in Karlsruhe keine Wohnung mehr. Da das absehbar war hatte ich mich frühzeitig an die bereits benannte Behörde gewandt, um mich über eine Abmeldung zu informieren. So schrieb ich also am 25.05.2007 eine elektronische Nachricht an jene Behörde, in der ich meinen Abmeldewunsch zum 31.07.2007 bekundete und mich allgemein über die Abmeldemodalitäten informieren wollte.
Da ich meine postalische Korrespondenz nicht vollständig mit mir geführt habe kann ich keine weiteren Details für diesen Zeitraum mehr nennen, doch bekam ich wohl relativ zügig eine Antwort, per Post, und schickte der Behörde sodann meine Abmeldung zu, was diese vor dem 07.06.2007 mit einer Antwort quittierte, die mich jedoch nicht völlig zu befriedigen vermochte, weswegen ich an eben jenem 07.06.2007 erneut eine elektronische Nachricht an jene Behörde sandte, die unter anderem folgende Formulierung enthielt: "Verwundert nahm ich zur Kenntnis, daß Sie einen Grund für die Abmeldung wissen müssen. An Ihrer Formulierung "Eine Abmeldung ohne Begründung lässt der Gesetzgeber jedoch nicht zu." habe ich jedoch meine Zweifel. Sowohl im Rundfunkstaatsvertrag, im Rundfunkgebührenstaatsvertrag als auch im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag konnte ich keine derarige Klausel finden. Ich bitte also um einen Beleg dieser Behauptung."
Man könnte ja meinen, als Bürger und Rundfunkteilnehmer hätte man ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher rechtlichen Grundlage ein Ersuchen denn abgelehnt wird (inzwischen habe ich die Stelle auch ohne Hilfe der Behörde gefunden:
Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) §3 Abs. 2 Nr. 9 - doch es wäre für die Behörde ein Leichtes gewesen diese meine Bedenken auszuräumen, sie hätten mir nur eben jenen Verweis zukommen lassen brauchen). Durch ihre Antwort brachten sie mich erst darauf, daß ich ja auch im Ausland ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" bereithalten werde, was mich zu folgenden Sätzen veranlaßte: "Aber ich konnte den Gesetzestexten nicht entnehmen, ob ich auch während meines Aufenthalts im Ausland hier in Deutschland gebührenpflichtig bin. Welche Landesrundfunkanstalt kann denn da zuständig sein? Möglicherweise die, an meinem Hauptwohnsitz, nur melde ich an diesem kein Gerät an, da ich dort keines bereithalte."
Ich schloß dieses Schreiben mit der Bitte um Klärung der offenen Punkte. Möglicherweise könnte ich das auch durch intensivere Beschäftigung mit dem Thema herausbekommen, aber warum sollte jene Behörde auf diese Frage nmir nicht antworten?
Aus oben bereits genanntem Grund kann ich nicht zu hundert Prozent rekonstruieren, was genau dann folgte, jedenfalls erhielt ich am 11.07.2007, wohlgemerkt einen Monat nach dem letzten Schreiben, eine Antwort und zwar eine Ablehnung meiner Abmeldung.
Daraufhin sah ich mich veranlaßt, einige weitere nette Zeilen zu Ehren der deutschlandweit berüchtigten Behörde aus meinen Tiefen quellen zu lassen: "Sie schreiben, besser gesagt sie kopieren vermutlich aus einem reichen Fundus von Standardantworten, folgendes:
"Die Abwesenheit des Rundfunkteilnehmers von seiner Wohnung wegen Urlaubs beendet nicht das Bereithalten der dort aufgestellten Rundfunkempfangsgeräte, [...]".
Mir scheint, sie haben meine Begründung nicht gelesen, oder jedenfalls nicht verstanden. Falls dies Ihre intellektuelle Kapazität übersteigt teilen Sie mir dies bitte mit, daß ich eine übergeordnete Stelle ersuchen kann Ihnen sprachliche Förderung zuteil werden zu lassen.
Ich zitiere aus meiner E-Mail vom 07.06.2007: "Nichtsdestotrotz kann ich ihnen gerne den Grund für meine Abmeldung zum 31.07.2007 mitteilen. Dieser liegt in einem am 01.08.2007 beginnenden Auslandsaufenthalt für mehrere Monate, vor dem ich meine Wohnung aufgeben und auch weder meinen Radio noch meinen Fernseher mitnehmen werde."
Wenn Sie sich nun einmal wenigstens einen Augenblick anstrengen, könnten Sie feststellen, daß der Grund Ihrer Ablehnung mit meiner Begründung nicht viel zu tun hat. Denn, in welcher Wohnung sollte ich ein Gerät bereithalten, wenn ich meine Wohnung aufgebe? Diese Logik müßten Sie mir erst einmal erklären.
Davon abgesehen kamen Sie meinem Auskunftsersuchen nach der exakten Angabe der gesetzlichen Grundlage Ihres Verhaltens nicht nach. Weitere von mir aufgeworfene Fragen blieben selbstverständlich ebenso unbeantwortet. [...]"
Ich beendete meine Antwort mit den Worten "Ohne freundliche Grüße, Der Rundfunkteilnehmer" - schließlich wird man von der Behörde ja immer nur als Rundfunkteilnehmer angesprochen.
Zugegeben, diese elektronische Nachricht war nicht unbedingt der Gipfel der Freundlichkeit, doch angesichts des Verhaltens jener berüchtigten Behörde hielt ich es für angebracht, die Probleme auf den Punkt und ohne Umschweife zur Sprache zu bringen.
Als Folge auf meine Beschwerde wurde meine Abmeldung Anfang August akzeptiert. Auf die Antworten auf meine Fragen warte ich natürlich immer noch, die werde ich vermutlich auch nie bekommen ...
Nun, dies ist meine eigene persönliche Geschichte mit jener Behörde, die letztens wieder aus bereits eingangs genanntem Grund für Aufsehen sorgte. Dieser Bericht enthält keine unwahren Behauptungen und zielt nicht darauf ab, das "Image" jener Behörde zu schädigen, das beherrscht jene selbst auch ohne meine Hilfe ganz gut, sondern er soll beispielhaft aufzeigen, womit ein Rundfunkteilnehmer zu rechnen hat, wenn er seiner gesetzlichen Anzeigepflicht nachkommt.
Nachdem die Behörde augenscheinlich ihren Tätigkeitsbereich auszuweiten sucht, um künftig als Sprachpolizei anerkannt zu werden, obgleich ich aufgrund meiner Erlebnisse Zweifel an ihrer sprachlichen Kompetenz hege, will ich dem interessierten Leser weitere Artikel zur Lektüre empfehlen, auf daß er sich selbst sein unabhängiges Bild vom Benehmen, passender fände ich Unverhalten, jener Institution macht.
- heise online - GEZ rudert bei Abmahnung wegen missliebiger Begriffe vorsichtig zurück
"Das satirereife Vorgehen der GEZ hat für teils scharfe Reaktionen gesorgt. "Wie auch immer das Abmahnschreiben rechtlich zu beurteilen ist, aus politischer Sicht ist es eine Absurdität""
- heise online - GEZ mahnt Bildungsportal wegen falscher Wortwahl ab
"Im Detail stört sich die GEZ noch an einer Vielzahl von Begriffen, mit der sich die Rechnungsstelle der Rundfunkanstalten offenbar unzutreffend charakterisiert fühlt."
"Was auf den ersten Blick stellenweise wie der Aussetzer einer peniblen deutschen Verwaltungsseele wirkt und eher an eine Satire erinnert, ist nach Ansicht der Betroffenen überhaupt nicht witzig."
Interessant an diesem Artikel ist, daß hier eine Assoziation geäußert wird, die auch mir beim Lesen der "falschen oder nicht existenten Begriffe" in den Kopf kam, nämlich die zu
Schorschs Neusprech- Medien - Feuilleton - FAZ.NET - Fernsehen: Die GEZ mahnt ein Internet-Portal ab von Maria Holzmüller
"Ein schlechter Ruf ist schnell erworben, ihn wieder loszuwerden dauert meist länger." - Wohl wahr.
- Inkorrekte Bezeichnung GEZ mahnt Webseite wegen Begriff "GEZ-Gebühr" ab - Wirtschaft - sueddeutsche.de
"Die TV-Gebühreneinzugszentrale will einen radikalen Imagewandel vollziehen. Man will weg vom "GEZ-Fahnder" - und droht mit teuren, juristischen Bandagen." - Es darf bezweifelt werden, daß man ein gutes Image durch ein Gericht zugesprochen bekommen kann ...
- GEZ: Gebühreneintreibe-Monopol wenig offensiv in der Informationspolitik - Die Satire Zeitung
"Und schließlich: die GEZ fürchtet sich vor einem "negativen Image". Dazu tragen allerdings vor allem solche völlig überflüssigen Aktionen bei!"
- Rabiate Imagepflege: GEZ mahnt Webseite wegen Begriff "GEZ-Gebühr" ab - Netzwelt - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
"Der Versuch der GEZ, die "Nutzung nicht existenter Begriffe" (so das Abmahnschreiben) zu untersagen, wirkt absurd. Insgesamt 30 "falsche" Begriffe zählt die GEZ auf und stellt ihnen die "richtigen" Übersetzungen gegenüber."
- GEZ mahnt Website wegen der Verwendung von „GEZ-Gebühren“ ab - eRecht24.de
"Ganz angesehen von der logischen Frage, ob es so etwas wie die „Nutzung nicht existenter Begriffe“ überhaupt gibt."
"Auch überdehnt die GEZ hier vielleicht auch ein klein wenig Ihre Kompetenzen. „Ihre Aufgabe besteht darin, die Rundfunkgebühren einzuziehen“, so steht es auf der Website der GEZ. Von der Pflege der Deutschen Sprache als Aufgabe der GEZ ist jedenfalls weder auf der Website noch im hierfür maßgeblichen Rundfunk-Staatsvertrag die Rede."- Akademie.de von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten via GEZ abgemahnt - RA-Blog
"Ich schaue mal gerade, ob es neuerdings ein Beamtendeutschverwendungsverpflichtungsgesetz (BeamtDVwVpflG) gibt. Ach Moment, ich muss erst Erbsen zählen."
- Die Gebühreneintreiber wollen nicht mehr so genannt werden - GEZ noch? (taz)
"Geht klar. Ist irgendwie ja auch beruhigend, dass die GEZ ihrem ohnehin ramponierten Image getreu jede Annäherung an ihre Kundschaft - pardon: an die gebührenpflichtigen RundfunkteilnehmerInnen - ablehnt."
Kommentare: 0. Geschrieben am 31.08.2007 um 03:45:01 Uhr
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